Änderungen des WEG in der Corona-Krise

27.03.2020
Immobilienwirtschaft
1 Minute

Der Bundestag hat das “Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht” beschlossen, das unter anderem befristete Sonderregelungen im Wohnungseigentumsrecht enthält, um die Handlungsfähigkeit und die Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften zu erhalten.

Zur Vermeidung eines verwalterlosen Zustands wird im Fall des Auslaufens der Bestellung von WEG-Verwaltern angeordnet, dass der zuletzt bestellte Verwalter im Amt bleibt. Ferner gilt der zuletzt beschlossene Wirtschaftsplan bis zum Beschluss eines neuen Wirtschaftsplans als Rechtsgrundlage für die laufenden Hausgeldforderungen fort. Beide Regelungen sind bis zum 31. Dezember 2021 befristet.

Ein vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlichtes Dokument mit Fragen und Antworten zu den Änderungen des WEG in der Corona-Krise finden Sie unter https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/Corona/Downloads/032320_FAQ_WEG.pdf?__blob=publicationFile&v=2.

Always well informed with the newsletters from SCHOMERUS

Tax consulting and legal advice
Schomerus & Partner mbB
Steuerberater Rechtsanwälte
Wirtschaftsprüfer
Auditing
Hamburger Treuhand Gesellschaft
Schomerus & Partner mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Hamburg
Deichstrasse 1
20459 Hamburg
Germany
Berlin
Bülowstrasse 66
10783 Berlin
Germany
München
Möhlstrasse 35
81675 München
Germany
Stralsund
An den Bleichen 15
18435 Stralsund
Germany
Pixel