Bis zum 28.2. gilt noch eine Schonfrist, zum 1.3. müssen alle Eintragungspflichtigen ihre Daten elektronisch beim Register eingereicht haben.
Das neue Lobbyregister wirft viele Fragen auf, die rechtssicher und fristgerecht zu beantworten sind:
Aber wer ist überhaupt eintragungspflichtig? Ist Ihre Organisation betroffen?
Und müssen wirklich alle im Gesetz genannten Daten offengelegt werden?
Gilt das auch für Daten Dritter, die man eigentlich gleichzeitig zu schützen verpflichtet ist (z.B. von Spender:innen)?
Ist eine Organisation, die im Register eingetragen ist, automatisch „politisch tätig“ und riskiert damit ihre Gemeinnützigkeit?
Ebenso wichtig sind die Konsequenzen für Ihr Marketing und Ihr Fundraising:
Wie wirkt sich das auf die Akquise von Spender:innen aus und was gilt für den Umgang mit Bestandsspender:innen?
Wie kann in Marketing und Kommunikation ein konstruktiver Umgang gefunden werden – etwa bei der Notwendigkeit, Angaben im Register zu verweigern?
Unsere Angebote für Sie:
Unser SCHOMERUS Check-up schafft Klarheit. Sie erhalten rechtssicher Auskunft, ob Ihre Organisation eintragungspflichtig ist. Und wenn ja, was sich aus der Eintragungspflicht für Sie ergibt. Neben einer Checkliste erhalten Sie eine praktische To-Do-Liste, ein schriftliches Prüfungsergebnis und eine digitales Beratungsgespräch, dass Ihnen Raum für individuelle Fragen bietet.
Den „Check-up“ können Sie mit Blick auf die drängende Zeit schon jetzt hier buchen:
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Sie haben keine Ressourcen, um Ihrer Registerpflicht fristgerecht nachzukommen? Kein Problem – wir übernehmen das nach Ihren individuellen Maßgaben für Sie.
Damit Ihre Organisation rechtssicher und fristgerecht auf der sicheren Seite ist, bietet Ihnen SCHOMERUS ein modulares „Servicepaket Lobbyregister“ an.
Vereinbaren Sie ein unverbindliches Informationsgespräch zu unserem Servicepaket.
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